Kosten


Durch die eigene Konkordatsnummer kann die ärztlich verordnete ambulante psychiatrische Pflege über die Grundversicherung ihrer Krankenkasse abgerechnet werden (10% Selbstbehalt).

Die Tarife richten sich nach den kantonalen Bestimmungen.
Im Kanton Solothurn wird ein Eigenanteil von Fr. 15.95 auf die erste Stunde pro Tag vom Betroffenen verlangt.

Falls Sie Ergänzungsleistungen zur IV oder AHV beziehen, können die Selbstbehalte bei der Ausgleichskasse zurückgefordert werden. Sie benötigen zur Kostendeckung eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Psychiater, welche direkt Ihrer Krankenkasse zugeschickt wird.

Meine Dienstleistungen biete ich auch ohne ärztliche Verordnung an. In diesem Fall verrechne ich einen Stundenansatz von 90.- CHF.

 

Konkordatsnummer

ZSR-Nr.: W8410.11

Z-NR. psych. BA: 273